Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Der Inhaber eines Meeting-Points und seine Teilnehmer haben gemäß Nutzungsbedingungen dafür Sorge zu tragen, dass keinesfalls rechtsradikale, islamistische, gewaltverherrlichenden, menschenverachtende oder pornographische Inhalte innerhalb eines Meeting-Points vorkommen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass über den Meeting-Point nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namensrechte, Urheberrechte, Datenschutzrechte, Wettbewerbsrechte usw.) verstoßen wird oder dass Beleidigungen, üble Nachrede oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vorkommen.